AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der INFLUSE AGENCY UG (haftungsbeschränkt)

§1 Allgemeines
1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Tätigkeiten, Leistungen und Produkte, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen der Influse Agency UG (haftungsbeschränkt), im Folgenden nur noch Influse Agency genannt, erbracht werden.

1.2 Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB. Diese AGB ersetzen alle vorherigen Vertragsbedingungen von Influse Agency. Hiervon abweichende Vereinbarungen und entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Influse Agency nur bindend, wenn sie durch die Geschäftsführung von ­Influse Agency schriftlich bestätigt wurden. Die Regelungen der vorliegenden AGB treten ausschließlich dann zurück, wenn Influse Agency mit ihren Kunden einzel vertraglich entgegenstehende Vereinbarungen getroffen hat.

1.3 Influse Agency behält sich vor, diese AGB von Zeit zu Zeit zu ändern, soweit dies erforderlich angemessen ist. Diese AGB werden als Druckversion, sowie elektronisch unter www.influse-agency.com/agb durch Influse Agency zur Verfügung gestellt. Die aktuelle elektronische Version ist bei Abweichungen vorrangig.

§2 Verwendung, Urhebernutzungs- und Eigentumsrecht
2.1 Jegliche, auch teilweise Verwendung von Influse Agency mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (auch Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von Influse Agency. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form sowie für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von Influse Agency zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung von ­Influse Agency zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen.

2.2 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von Influse Agency im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten, Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.Ä.), sind geistiges Eigentum der Werbeagentur und verbleiben bei Influse Agency. Die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziff.9 gehen nur dann auf den Auftraggeber über, wenn dieser die Rechte von Influse Agency durch eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erworben hat.

§3 Angebot, Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen
3.1 Die Angebote von Influse Agency erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich.

3.2 Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn ­Influse Agency die Bestellung schriftlich durch Erteilung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung annimmt.

3.3 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluß aktuellen Produkt- / Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und / oder nachträgliche Veränderungen der Produkt- / Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.

3.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von Influse Agency, wenn dies ausdrücklich (schriftlich) vereinbart ist.

3.5 Von Influse Agency zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von der Agentur bestätigt worden ist.

§4 Auftragserteilung an Dritte, Rabatte
4.1 Influse Agency ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

4.2 Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung ­Influse Agency vertragsgemäß mitgewirkt hat, erfolgen im Namen sowie auf Rechnung des Auftraggebers. Es steht Influse Agency frei die Aufträge an Dritte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zur erteilen. In diesen Fällen werden die Kosten dem Auftraggeber weiterberechnet.

4.3 Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet Influse Agency nicht. ­Influse Agency verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.

§5 Preise und Preisberechnungen
5.1 Die Preise von Influse Agency verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht ausdrücklich vorher anders schriftlich vereinbart. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.

5.2 Für An- und Abfahrten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§6 Lieferung, Lieferfristen und Termine
6.1 Von Influse Agency angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Sie werden von Influse Agency jedoch nach Möglichkeit eingehalten. Die in schriftlichen Anfragen von Kunden genannten Fixtermine sind für Influse Agency nur dann als solche verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Ansonsten sind die von uns genannten Fertigstellungstermine unverbindlich. Dies gilt insbesondere bei witterungsbedingten Außenaufträgen.

6.2 Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor alle vom Auftraggeber zu schaffenden Leistungsvoraussetzungen vorliegen, insbesondere nicht bevor der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen / Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat sowie vor Eingang einer Zahlung, welche vereinbarungsgemäß vor Auslieferung fällig ist und die Termine von Influse Agency schriftlich bestätigt worden sind.

6.3 Leistungsstörungen die auf Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen von Influse Agency beruhen, vertritt Influse Agency den Kunden gegenüber nicht, unabhängig davon auf welchen Gründen diese beruhen. Den Auftraggebern entstehen hierdurch keine Rechte gegen Influse Agency.

6.4 Die Lieferverpflichtungen von Influse Agency sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von Influse Agency gegenüber dem Auftraggeber mitgeteilt wurde, dass dies zur Versendung bereit stehen oder die Arbeiten ausgeführt wurden.

§7 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
7.1 Vereinbarte Preise sind Netto Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt.

7.2 Rechnungen von Influse Agency sind gemäß der auf den Rechnungen vermerkten Zahlungsfristen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

7.3 Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber von Influse Agency die entstandenen Kosten im vollen Umfang zu ersetzen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, Influse Agency jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.

7.4 Bei länger andauernden Projekten behält Influse Agency sich die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden.

7.5 Influse Agency behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.

7.6 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von Influse Agency sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

7.7 Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von Influse Agency, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird i.S.d. §321 BGB ist Influse Agency berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.

7.8 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.

7.9 Überschreitet der Auftragswert 2.000,00 Euro, behält sich Influse Agency die Festlegung einer Anzahlung bis zu 33% des Auftragswertes bzw. den Nachweis einer Banksicherheit / Bürgschaft vor. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen erfolgt nicht.

§8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Influse Agency behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.

8.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Influse Agency zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpflichtet.

§9 Stornierungskosten
9.1 Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann Influse Agency unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§10 Nutzungsrechte
10.1 Influse Agency wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt ­Influse Agency ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von Influse Agency.

10.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei ­Influse Agency.

10.3 Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Influse Agency.

§11 Impressum und Referenzprojekte
11.1 Influse Agency kann grundsätzlich auf den Vertragserzeugnissen des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann dem nur schriftlich widersprechen, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.

11.2 Der Auftraggeber stimmt zu, dass sämtliche Arbeiten von Influse Agency im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit (ganz oder in Teilen) als Referenzobjekte verwendet werden dürfen.

§12 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
12.1 Die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln richten sich ausschließlich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

12.2 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass von ihm zur Verfügung gestellte Muster, Modelle, Zeichnungen und sonstige Informationen geeignet und maßgenau sind, mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen sowie nicht gegen Schutzrechte Dritter verstoßen. Trifft dies nicht zu, hat der Kunde Influse Agency den hierdurch verursachten Mehraufwand zu erstatten. Für Schäden und Mängel, welche auf falschen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, übernimmt Influse Agency keine Haftung.

12.3 Von Influse Agency gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

12.4 Bei der Übergabe von Unternehmenseigenen Gegenständen an Influse Agency ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, diese auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Für das Abhandenkommen privater Gegenstände haftet Influse Agency nicht. Offensichtliche Mängel und Fehler sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe zu melden. Sonst verfallen die Gewährleistungsansprüche.

12.5 Nur unerhebliche Abweichungen von der geschuldeten Beschaffenheit, insbesondere handelsübliche Mengen- und Qualitätstoleranzen, stellen keinen Sachmangel dar. Influse Agency übernimmt keine Haftung dafür, dass die Werbemaßnahme die vom Auftraggeber gewünschte Wirkung auf das Zielpublikum entfaltet.

12.6 Bei begründeten, ordnungsgemäß und rechtzeitig gerügten Sachmängeln, deren Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, leistet Influse Agency nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache gegen Rückgewähr des mangelhaften Liefergegenstandes. Die Gewährleistungsansprüche der Kunden werden auf das Recht der Nachbesserung festgelegt. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung kann ein Preisnachlass vereinbart werden.

12.7 Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung, d. h. Influse Agency trägt nicht die Wegkosten oder sonstige Aufwendungen zur Nachbesserung.

12.8 Nachbesserungen durch Dritte ohne unsere Zustimmung führen zum Erlöschen unserer Haftung.

12.9 Farbabweichungen der hergestellten Produkte sind Drucker- und Materialbedingt möglich und sind keine Mängelrüge.

12.10 Ansprüche auf Minderung, Wandlung, Schadensersatz, Verdienstausfälle und Nebenkosten bestehen nicht.

§13 Haftung und Schadenersatz
13.1 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers jedweder Art, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, (im Folgenden insgesamt „Schadensersatzansprüche“) ausgeschlossen. Influse Agency haftet deshalb insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

13.2 Die Haftungsfreizeichnung gemäß Abs. 1 gilt nicht für Schäden – aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen, von Influse Agency zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, – für welche Influse Agency nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haften oder- die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Influse Agency oder deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

13.3 Die Haftungsfreizeichnung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf einer mindestens fahrlässigen, von Influse Agency zu vertretenden Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht beruhen, sofern durch die Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Eine solche Gefährdung liegt im Falle von Mängeln nur bei erheblichen Mängeln und frühestens dann vor, wenn Influse Agency die Nacherfüllung verweigert, diese fehlschlägt oder unzumutbar?ist. Bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht ist die Haftung von ­Influse Agency auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

13.4 Soweit die Haftung von Influse Agency ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Influse Agency.

13.5 In allen Fällen der Haftung von Influse Agency wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach durch die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung von Influse Agency begrenzt.

13.6 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierung- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen, der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. ­Influse Agency ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.

13.7 Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§14 Geheimhaltung, Verschwiegenheit und Datenschutz
14.1 Influse Agency verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäftsoder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

§15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von Influse Agency, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

15.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

§16 Sonstige Bestimmungen
16.1 Alle Verträge von Influse Agency unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

16.2 Jede abweichende Vereinbarung ist schriftlich festzulegen.

16.3 E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.

16.4 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von Influse Agency gestattet.

§17 Salvatorische Klausel
17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder zukünftig werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesen Fällen tritt an deren Stelle ohne Weiters eine solche Bedingung, die dem jeweiligen Zweck am nächsten kommt.

Stand 01.08.2019

INFLUSE AGENCY UG (haftungsbeschränkt)
Ferdinand-Porsche-Straße 13
60386 Frankfurt am Main